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Höhe der JahresmitgliedsbeiträgePersönliche Mitgliedschaft
Institutionelle Mitgliedschaft
Die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. ist berechtigt, sowohl für Mitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihr zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Für Zuwendungen bis zu 200,00 € bedarf es als Nachweis keiner gesonderten Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV). Gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 b) EStDV reicht es aus, wenn die jährliche Aufforderung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrags zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit der Steuererklärung beim Finanzamt vorgelegt wird. Für über 200,00 € hinaus gehende Zuwendungen stellen wir als Nachweis unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus. Diese geht den Zuwendenden automatisch am Jahresende zu. Der Mitgliedsbeitrag fällt als Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr an. Er ist in einer Summe in voller Höhe zu entrichten; eine anteilige monatliche Verrechnung ist nicht möglich. Der Austritt aus der Schmalenbach-Gesellschaft kann gemäß Satzung nur zum Schluß eines Geschäftsjahres erfolgen und ist mindestens ein Vierteljahr im voraus schriftlich zu erklären. Kündigungen der Mitgliedschaft, die nach Ablauf des Kündigungstermins eingehen, können nicht rückwirkend akzeptiert werden. |

Kurzportrait der SG
Satzung
Ansprechpartner

Birgit Abeler
abeler@schmalenbach.org
+49 (0) 2234 / 480098