Höhe der Jahresmitgliedsbeiträge
Persönliche Mitgliedschaft
- 155 € Vertreter der Unternehmenspraxis
- 80 € Vertreter der Hochschulen oder des Öffentlichen Dienstes
- Sonderkonditionen für (Promotions-)Studierende
Institutionelle Mitgliedschaft
- Juristische Personen und sonstige körperschaftliche oder institutionelle Mitglieder bestimmen die Höhe ihres Beitrags durch Selbsteinschätzungen. Hierzu gibt der Vorstand entsprechende Empfehlungen. Der Mindestbeitrag liegt bei 260 €.
Die Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. ist berechtigt, für den Mitgliedsbeitrag Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Für Zuwendungen bis zu 300 € bedarf es als Nachweis keiner gesonderten Zuwendungsbestätigung. Es genügt, wenn die jährliche Aufforderung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrags zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts mit der Steuererklärung beim Finanzamt vorgelegt wird. Für über 300 € hinaus gehende Zuwendungen stellen wir als Nachweis unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus. Diese geht den Zuwendenden automatisch zu.
Der Mitgliedsbeitrag fällt als Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr an. Er ist in einer Summe in voller Höhe zu entrichten; eine anteilige monatliche Verrechnung ist nicht möglich.
Der Austritt aus der Schmalenbach-Gesellschaft kann gemäß Satzung nur zum Schluß eines Geschäftsjahres erfolgen und ist mindestens ein Vierteljahr im voraus schriftlich zu erklären. Kündigungen der Mitgliedschaft, die nach Ablauf des Kündigungstermins eingehen, können nicht rückwirkend akzeptiert werden.