Mitgliedschaft ist bei der Schmalenbach-Gesellschaft nicht nur Zugang. Sie ist Beitrag.
Über 1.700 Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis sowie rund 250 Unternehmen unterstützen eine gemeinnützige Gesellschaft, die betriebswirtschaftlichen Austausch ermöglicht – unabhängig, fachlich fundiert und getragen vom Engagement ihrer Mitglieder.
So entstehen Veranstaltungen, Arbeitskreise, Publikationen und Formate, in denen Wissenschaft und Unternehmenspraxis miteinander ins Gespräch kommen. Wer Mitglied wird, stärkt diesen Ort – und bringt sich in eine Gemeinschaft ein, die einen Beitrag dazu leisten will, Wirtschaft und Gesellschaft weiterzubringen.
Gute Gründe für eine Mitgliedschaft
Mitgliedschaft heißt, den Auftrag mitzutragen
Als Mitglied der Schmalenbach-Gesellschaft werden Sie Teil eines großen, fachlich führenden Netzwerks. Sie profitieren vom Austausch auf Augenhöhe mit führenden Köpfen aus Wissenschaft und Praxis und bringen sich aktiv in den betriebswirtschaftlichen Diskurs ein. Die Mitgliedschaft eröffnet nicht nur Zugang zu Veranstaltungen und Inhalten, sondern auch die Möglichkeit, Themen mitzugestalten und Perspektiven einzubringen, die Wirkung entfalten. Zugleich leisten Sie einen Beitrag zur Förderung des betriebswirtschaftlichen Nachwuchses und unterstützen eine gemeinnützige Gesellschaft, die Wissenschaft, Praxis und die nächste Generation miteinander verbindet.
Ihre Mitgliedschaft ermöglicht und eröffnet:
- Austausch mit Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Unternehmen und Institutionen
- Zugang zu fachlichen und fachübergreifenden Veranstaltungen
- Mitwirkung in Arbeitskreisen und Initiativen der Gesellschaft
- Beteiligung an betriebswirtschaftlichen Debatten mit Relevanz für Forschung und Praxis
- Sonderkonditionen für kostenpflichtige Angebote der Schmalenbach-Gesellschaft
- Unterstützung einer gemeinnützigen Institution, die Wissenschaft, Lehre und Praxis verbindet
- Beitrag zur Förderung des betriebswirtschaftlichen Nachwuchses
Formen der Mitgliedschaft
Als ordentliche Mitglieder der Schmalenbach-Gesellschaft können natürliche Personen aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung oder beruflichen Stellung sowie ihrer Bereitschaft zur Mitarbeit erwartet werden kann, dass sie die Ziele der Gesellschaft fördern. Juristische Personen des In- und Auslandes sowie sonstige Körperschaften und Institutionen können ebenfalls eine ordentliche Mitgliedschaft eingehen, wenn sie bereit sind, die Ziele und Zwecke der Gesellschaft zu fördern. Bei institutionellen Mitgliedschaften erstreckt sich der Mitgliederstatus auf alle Angehörigen der jeweiligen juristischen Einheit.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft. Die Schmalenbach-Gesellschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gemäß § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Die Mitgliedsbeiträge sind damit steuerlich abzugsfähig.
Persönliche Mitgliedschaft
- 155 € Vertreter:innen der Unternehmenspraxis
- 80 € Vertreter:innen der Hochschulen oder des Öffentlichen Dienstes
- Sonderkonditionen für (Promotions-)Studierende
Institutionelle Mitgliedschaft
Juristische Personen und sonstige körperschaftliche oder institutionelle Mitglieder bestimmen die Höhe ihres Beitrags durch Selbsteinschätzungen. Hierzu gibt der Vorstand entsprechende Empfehlungen. Der Mindestbeitrag liegt bei 260 €.
Sie möchten Mitglied werden?
Zur Bewerbung um eine ordentliche Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Gesamtvorstand zu richten.
Senden Sie Ihre Beitrittserklärung per E-Mail an
oder per Post an
- Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (SG)
Augustinusstr. 11b
50226 Frechen
Um die Verwaltungsabläufe in der Schmalenbach-Gesellschaft zu optimieren und den Zahlungsprozess für Sie zu vereinfachen, bitten wir unsere Mitglieder um die Beitragszahlung im SEPA-Lastschriftverfahren. Für eine automatische und rechtzeitige Abbuchung Ihres Jahresbeitrags senden Sie uns das unterschriebene Mandat - per E-Mail oder per Post.
Die aus einer Mitgliedschaft resultierenden Rechte und Pflichten regeln §§ 5 ff der Satzung der Schmalenbach-Gesellschaft.