Für Unternehmen könnte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie mehr als ein Berichtsprojekt mit zusätzlichem Aufwand sein: Sie müssen erklären können, warum vergleichbare Tätigkeiten unterschiedlich vergütet werden. Wer Tätigkeitsgruppen, Gehaltsspannen und Entscheidungskriterien frühzeitig dokumentiert, reduziert rechtliche Risiken und macht Personalkosten besser planbar. Aus einer regulatorischen Pflicht kann so in der Theorie ein Instrument für professionelleres Vergütungsmanagement werden.
Bischof, J., P. Dörrenberg, D. Rostam-Afschar, T. Simon, D. Simons, V. Stadler, J. Voget. 2026. „GBP-Monitor: Unternehmen erwarten von der EU-Entgelttransparenzrichtlinie administrativen Aufwand statt Gleichstellung". Schmalenbach IMPULSE 6: 1-7. DOI 10.54585/PGMZ2285.